- Gasleitungen inkl. Formalitäten mit den zuständigen Gasversorgungsunternehmen
- Überprüfung nach § 12 des NÖ Gassicherheitsgesetzes - Gas Check alle 10 Jahre
- Überprüfung nach § 11 des NÖ Gassicherheitsgesetzes - Abnahmebefund
- Diverse Gasgeräte und Verbraucher ausschließlich ÖVGW geprüft
- Erdverlegte Grundstücksleitung, Ober- und Unterputzleitungen in hochwertiger und langlebiger Ausführung
- Verwendung ausschließlich hochwertiger Materialien (Edelstahl, Kupfer, Kunststoff)
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