Gasleitung
 
  • Gasleitungen inkl. Formalitäten mit den zuständigen Gasversorgungsunternehmen
  • Überprüfung nach § 12  des NÖ Gassicherheitsgesetzes   -  Gas Check alle 10 Jahre
  • Überprüfung nach § 11 des NÖ Gassicherheitsgesetzes   -   Abnahmebefund
  • Diverse Gasgeräte und Verbraucher  ausschließlich ÖVGW  geprüft
  • Erdverlegte Grundstücksleitung, Ober- und Unterputzleitungen in hochwertiger und langlebiger Ausführung
  • Verwendung ausschließlich hochwertiger Materialien (Edelstahl, Kupfer, Kunststoff)